Allgemeine Vertragsbedingungen

  1. Abschluss des Mietvertrages
    Der Mietvertrag wird gültig, wenn er vom Mieter unterschrieben vorliegt sowie die Einzahlung bei uns eingegangen ist.
  2. Zahlungsbedingungen
    Der als Gesamtsumme ausgewiesene Mietpreis für die Mietdauer des Objektes ist vom Mieter folgend zu zahlen: Anzahlung in Höhe von 20%, fällig sofort, spätestens zwei Wochen nach Mietvertagsdatum. Restzahlung spätestens zwei Wochen vor Anreise.
  3. Bezug des Objektes
    Das Mietverhältnis beginnt am ersten Tag ab 16.00 Uhr und endet am letzten Tag spätestens um 10.00 Uhr. Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen Schlüsseltresor. Informationen dazu werden per WhatsApp versandt. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr in dem Zustand zu verlassen, in welchem es vom Mieter übernommen wurde (Endreinigung ausgenommenn). Der Verwalter hat das Recht am Abreisetag eine Kontrolle und Abnahme durchzuführen.
  4. Personenzahl
    Die vertraglich bestimmte Zahl der Personen, die die Wohnung laut Vertrag belegen, darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters nicht überschritten werden. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjektes und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens und anderen wichtigen Gründen, kann der Vermieter den Mietvetrag nach erfolgloser Mahnung fristlos kündigen. Eine Mietrückzahlung erfolgt nur insoweit, als der Vermieter das Mietobjekt anderweitig vermietet.
  5. Haftung des Mieters
    Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung des Mietobjektes und für das in ihm enthaltene Inventar sowie für eventuell vom Mieter oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden. Während der Mietzeit entstandene Schäden am Mietobjekt oder Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen. Stellt der Mieter am Mietobjekt Mängel oder Fehlbestände fest, so ist er verpflichtet den Verwalter davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  6. Rücktritt des Mieters
    Ein Rücktritt bzw. eine Umbuchung bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Form und werden nur dann gültig, wenn der Vermieter diesem Begehren schriftlich zustimmt. Die Stornierungskosten betragen bei Kündigung von 40 bis 21 Tagen vor Mietbeginn 50% vom Mietpreis. Bei Kündigung ab 20 Tagen vor Mietbeginn sowie bei Nichtanreise sind 90% vom Mietpreis zu zahlen. Diese Kosten entfallen, wenn der Mieter dem Vermieter für den gleichen Zeitraum einen adäquaten Belegungsersatz bietet; für diesen Fall entstehen lediglich Stornierungskosten in Höhe von Pauschal 50,-€.
  7. Plichten des Vermieters
    Vertragsgerechte Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes obliegt dem Vermieter / Verwalter. Die entgeltliche Endreinigung des Mietobjektes obliegt dem Verwalter und wird nach Verlassen der Wohnung erledigt.
  8. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den jeweiligen Betriebssitz zuständige Gericht.