1. Abschluss des Mietvertrages
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der vom Mieter unterschriebene Vertrag vorliegt und die vereinbarte Anzahlung beim Vermieter eingegangen ist.
2. Zahlungsbedingungen
Der Gesamtmietpreis für die vereinbarte Mietdauer ist wie folgt zu zahlen:
- Anzahlung: 20 % des Gesamtmietpreises, fällig sofort, spätestens jedoch zwei Wochen nach Vertragsdatum
- Restzahlung: spätestens zwei Wochen vor Anreise
Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Zahlungseingang beim Vermieter
3. Bezug des Objekte
- Anreise: am ersten Miettag ab 16:00 Uhr
- Abreise: am letzten Miettag bis spätestens 10:00 Uhr
Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen Schlüsseltresor. Die entsprechenden Informationen werden dem Mieter per WhatsApp/Signal/SMS übermittelt.
Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde (ausgenommen hiervon ist die Endreinigung).
Der Vermieter bzw. Verwalter ist berechtigt, am Abreisetag eine Kontrolle und Abnahme durchzuführen.
4. Personenzahl und Nutzung
Die im Mietvertrag festgelegte maximale Personenzahl darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht überschritten werden.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjektes oder Inventars, unzulässiger Untervermietung, Mehrbelegung, erheblicher Störung des Hausfriedens oder aus anderen wichtigen Gründen ist der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Eine anteilige Rückerstattung der Miete erfolgt nur insoweit, als eine anderweitige Vermietung für den betreffenden Zeitraum möglich ist.
5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die ordnungsgemäße und pflegliche Behandlung des Mietobjektes sowie des Inventars. Er haftet ebenfalls für Schäden, die durch ihn oder seine Mitreisenden verursacht werden.
Während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar sind vom Mieter zu ersetzen.
Festgestellte Mängel oder Fehlbestände sind dem Verwalter unverzüglich anzuzeigen.
5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die ordnungsgemäße und pflegliche Behandlung des Mietobjektes sowie des Inventars. Er haftet ebenfalls für Schäden, die durch ihn oder seine Mitreisenden verursacht werden.
Während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar sind vom Mieter zu ersetzen.
Festgestellte Mängel oder Fehlbestände sind dem Verwalter unverzüglich anzuzeigen.
6. Rücktritt / Stornierung durch den Mieter
Ein Rücktritt oder eine Umbuchung bedarf der Schriftform und wird nur wirksam, wenn der Vermieter schriftlich zustimmt.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- 40 bis 21 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- ab 20 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtanreise: 90 % des Mietpreises
Die Stornierungskosten entfallen, wenn der Mieter für den gleichen Zeitraum einen geeigneten Ersatzmieter stellt. In diesem Fall fällt lediglich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50 € an.
7. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter bzw. Verwalter verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes.
Die entgeltliche Endreinigung erfolgt durch den Verwalter nach Rückgabe der Wohnung.
8. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand das für den Betriebssitz des Vermieters zuständige Gericht.